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Führerscheinklassen

Roller - AM

Einen Rollerführerschein bei der Fahrschule Bastigkeit erwerben

Da ein Rollerführerschein bereits im Alter von 16 Jahren erworben werden kann, erfreut er sich bei Jugendlichen großer Beliebtheit. Im Zuge der von der Europäischen Union durchgeführten Reform wurden die früheren Führerscheinklassen M und S zur neuen Führerscheinklasse AM zusammengefasst. Als Roller gelten Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm und einer Leistung von 4 kW. Die Fahrzeuge können eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. 

Unser praxisorientierter Unterricht ermöglicht es Dir, schnell und zielstrebig einen Rollerführerschein zu erwerben. Wir vermitteln Dir Spaß am Fahren, legen gleichzeitig aber auch großen Wert auf Sicherheitsaspekte und korrektes Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Darüber hinaus erhältst Du auch in theoretischer Hinsicht eine fundierte Ausbildung, die Dich fit für den Straßenverkehr macht. Wenn Du bereits einen Führerschein der Klasse B oder 3 besitzt, kann der Roller-Führerschein ohne vorangehende Prüfung erworben werden.

Motorrad - A1

Motorradführerschein A1

Ein Motorradführerschein der Klasse A1 berechtigt Dich zum Fahren eines Leichtkraftrades bis zu 125 ccm und einer Leistung von 11 kW. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 80 km/h. Bei dem Verhältnis von Leistung zu Leermasse existiert eine Beschränkung von maximal 0,1 kW/kg. Um einen Motorradführerschein der Klasse A1 zu erwerben, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Die Ausbildung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Mit einem Führerschein der Klasse A1 oder A2 bist Du automatisch dazu berechtigt, Beiwagen zu führen.

Motorrad - A2

Motorradführerschein A2

Mit einem Motorradführerschein der Klasse A2 darfst Du Motorräder mit bis zu 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von bis zu 0,2 kW/kg fahren. Wenn Du bereits zwei Jahre einen Führerschein der Klasse A besitzt, bist Du automatisch dazu berechtigt, die praktische Prüfung für die Klasse A2 abzulegen. Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 18 Jahre.

Zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang zählen fünf Fahrstunden auf Bundes- und Landesstraßen, vier auf Autobahnen abgehaltene Fahrstunden und fünf Fahrstunden, die bei Dämmerung oder Dunkelheit stattfinden.

Mit einem Führerschein der Klasse A1 oder A2 bist Du automatisch dazu berechtigt, Beiwagen zu führen.

Motorrad - A

Motorradführerschein A

Motorradfahren macht riesigen Spaß und ist auch immer ein kleines Abenteuer. Bei uns lernst Du alles, worauf es im Umgang mit den Maschinen ankommt. Zu Beginn der Fahrausbildung vermitteln wir Dir ein Gefühl für das Motorrad und seine Geschwindigkeit. Im weiteren Verlauf der Ausbildung lernst Du im Detail, wie es sich mit dem Motorrad in bestimmten Verkehrssituationen zu verhalten gilt. Darüber hinaus erhältst Du eine umfangreiche theoretische Schulung. Bei den im Rahmen der Fahrstunden eingesetzten Motorrädern handelt es sich um Modelle der Marken Honda und Kawasaki.

Du findest bei uns die Möglichkeit, einen A -Stufenführerschein zu erwerben. Der Erwerb eines Motorradführerscheins über den A-Direkteinstieg ist ebenfalls möglich.

PKW - B

Autoführerschein

Wenn Du einen Autoführerschein der Klasse B erwerben möchtest, helfen wir Dir, zielstrebig und kostengünstig Dein Ziel zu erreichen. Ein Führerschein der Klasse B berechtigt Dich zum Fahren von Fahrzeugen mit bis zu neun Plätzen und einem Gesamtgewicht von 3500 kg. Zudem bist Du mit dem Führerschein automatisch zum Fahren eines Rollers berechtigt. Ein Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen L und M, die Dich zum Fahren von landwirtschaftlichen Zugmaschinen, beispielsweise Traktoren, und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen berechtigen.

Darüber hinaus darfst Du mit einem Führerschein der Klasse B Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 750 kg verwenden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das kombinierte Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger unter der Grenze von 3500 kg liegt. Bei den im Rahmen der Fahrstunden zum Einsatz kommenden Pkws handelt es sich um die Modelle Ford Focus und VW Tiguan. Die Wagen sind mit moderner Technik ausgestattet und bieten Dir einen hohen Fahrkomfort.

PKW mit Anhänger - BE

Führerschein für das Fahren mit Anhänger BE

Da das Fahren mit einem Anhänger besondere Herausforderungen mit sich bringt, verlangt der Gesetzgeber hierfür einen zusätzlichen Führerschein der Klasse BE. Im Rahmen einer kompakten Fahrausbildung vermitteln wir Dir, worauf es beispielsweise beim Wenden, Überholen oder Einparken mit einem Anhänger ankommt. Mit diesem Dokument kannst Du Dir neue berufliche Perspektiven erschließen und auch im privaten Bereich kann eine solche Fahrerlaubnis von hohem Nutzen sein.

Sofern Du einen Anhänger verwenden möchtest, der in Kombination mit Deinem Hauptfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen übersteigt, benötigst Du einen Führerschein der Klasse BE. Mit einer Fahrerlaubnis dieser Klasse bist Du dazu berechtigt, Pkw und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von insgesamt sieben Tonnen zu fahren. Um einen Führerschein der Klasse BE erwerben zu können, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein.

Unser Fuhrpark